Atemschutztauglichkeit G26.3 für Feuerwehren
Wir führen die Untersuchung für Atemschutzgeräteträger für Angehörige der Feuerwehren ( G26.3 ) durch
Wir sind ermächtigt von der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord, für die Einsatzkräfte der Feuerwehren, die Tauglichkeitsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger, gemäß der G26.3, durchzuführen.
Dies gilt allerdings nur für Feuerwehrangehörige und nicht für Helfer anderer Hilfsorganisationen.
Die Untersuchung beinhaltet folgende Untersuchungen:
- Blutuntersuchung
- Urinuntersuchung
- Sehtest
- Hörtest
- Lungenfunktionsüberprüfung
- Belastungs-EKG
- ggf. weiterführende Untersuchungen
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